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Allgemeine Geschäftsbedingungen

     
 

 

1. Allgemeines

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden

Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie mündliche

oder telefonische Abmachungen aber auch schriftliche Festlegungen

haben nur vorläufigen Charakter und bedürfen um bindend zu sein unserer

schriftlichen Bestätigung.

 

2. Kaufabschlüsse

Die mit uns getätigten Kaufabschlüsse müssen vereinbarungsgemäß abgenommen

werden.

Bei Nichtabnahme behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatz

vor. Sofern dem Kauf Bemusterung oder Probelieferung vorausgegangen

ist, aufgrund derer sich der Käufer über die Warenart, Qualität,

Konstruktion und Ausführung Klarheit verschaffen konnte, kann seitens

des Käufers später keine Einwendung gemacht werden, dass Ausführung

etc. nicht zusagt.

 

3. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anderes schriftlich vereinbart

ist, in Euro ab Werk, zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer

ausschließlich Verpackung. Die Preise sind aufgrund der augenblicklichen

Gestehungskosten errechnet. Es gelten die am Liefertag

gültigen Listenpreise. Werden bei Verkäufen "frachtfrei" oder "verzollt"

die Fracht- oder Zollsätze nach dem Kaufabschluss erhöht, so gehen auch

diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

 

4. Lieferfristen

Vorgesehene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie von uns

schriftlich als verbindlich zugesagt sind. Die Lieferfrist beginnt, sobald alle

Einzelheiten klargestellt und beide Teile sich über alle Bedingungen des

Geschäfts einig sind. Sie sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis

zum Ablauf unser Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft an

den Käufer mitgeteilt ist. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen

Hindernissen wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,

nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung tritt Lieferverzug

nicht ein. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend

oder aber wir besitzen ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt auch,

wenn wir uns bei Eintritt der vorbezeichneten Umstände bereits in Verzug

befunden haben. Der bereits eingetretene und dem Käufer etwa zu ersetzende

Schaden wird dadurch nicht berührt. Im Falle von Lieferverzug kann

der Käufer neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen,

wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu last fällt. Der Käufer

kann im Falle unseres Lieferverzugs auch schriftlich eine angemessene

Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser

Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt,

durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder,

falls uns Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, Schadenersatz wegen

Nichterfüllung zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesen letztgenannten

Fällen ausgeschlossen. Wir besitzen für unsere Leistung ein

Zurückbehaltungsrecht so lange, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen

bezahlt sind.

 

5. Gefahrübergang

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch

mit dem Verlassen des Lagers geht die Gefahr in jedem Falle an den Käufer

über.

 

6. Mehr-/Mindermengen

Bei der Produktion sind wir berechtigt, bis zu 10 % der bestellten Menge

mehr oder weniger zu liefern.

 

7. Änderungen/Verbesserungen

Änderungen bzw. Verbesserungen an unseren Produkten gegenüber

früher eingesandten Mustern oder Bestellungen behalten wir uns vor.

 

8. Versand

Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Käufers,

auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. In keinem Falle sind wir zu

Vorlagen von Frachten und Zöllen verpflichtet. Auch sind wir nicht verpflichtet

zur Zahlung von Faut- und Differenzfrachten, die aus mangelnder

Ausnützung des Ladegewichts entstehen können. Versand auf dem Wasserwege

setzt normale Verschiffungsverhältnisse voraus. Wird nötigenfalls

ein anderer Versandweg gewählt, so trägt die Mehrkosten der Käufer.

Sofern vom Käufer hinsichtlich der Versandart und des Versandwegs

keine ausdrücklichen Vorschriften gemacht worden sind, können wir

Versandart und Versandweg unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten und an

den aus Verarbeitung der Ware entstehenden neuen Waren bis zur Bezahlung

aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden zur Zeit des Vertragsabschlusses

bestehenden Forderungen vor. Wird die Ware vor Bezahlung

veräußert, was nur im regelmäßigen Geschäftsbetrieb sein darf,

so werden die gegen die dritten Erwerber entstehenden Forderungen aus

diesen Geschäften in Höhe unserer Forderungen mit ihrer Entstehung an

uns zur Sicherung unserer Ansprüche abgetreten. Zahlt der Dritterwerber

an unseren Erstschuldner, so ist letzterer der Treuhänder der vereinnahmten

Beträge und hat dieselben gesondert zu verwahren und in Höhe unseres

Guthabens an uns abzuliefern. Sinngemäß gilt dies auch für die Lieferung

von Waren in Kommissionen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter

Personen auf die von uns gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen.

Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

Aufrechnungen/Zurückbehaltungsrecht

Unzulässig ist die Aufrechnung des Käufers mit irgendwelchen Forderungen,

es sei denn, es handle sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte

Forderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen

irgendwelcher Ansprüche des Käufers, die auf einem anderen mit uns

abgeschlossenen Vertragsverhältnis beruhen.

 

10. Zahlungsbedingungen

Bei Barzahlung innerhalb acht Tage nach Rechnungsdatum sowie Vorauszahlung

und Nachnahme wird 2 % Skonto gewährt. Bei Zahlung innerhalb

30 Tage nach Rechnungsdatum gelten die Rechnungsbeträge netto.

Bei Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt.

Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur

zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- Diskontspesen.

Für die rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselprotesten

wird keine Gewähr übernommen.

Bei Zahlungsverzug, der bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels

bei kalendermäßiger Bestimmung auch ohne Mahnung eintritt, werden

Zinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank

berechnet. Dieser Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen,

wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine

geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weiteren Verzugs-

Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei Kenntniserlangung des

Verkäufers von einer erheblichen Verschlechterung hinsichtlich der wirtschaftlichen

Verhältnisse des Käufers seit Vertragsabschluß, ist der Verkäufer

berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom

Vertrag zurückzutreten. Auch Solchenfalls behalten wir uns die Geltendmachung

weiteren Schadens ausdrücklich vor.

Zahlungen sind an uns direkt zu leisten, unsere Handelsvertreter sind nicht

zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.

Rechnungen für Teillieferungen werden für sich ihrem Ausstellungsdatum

gemäß fällig. Ist kein Zahlungsziel vereinbart. so gilt ein Ziel von 30 Tagen

dato factura.

 

11. Mängel/Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware

Mängelrügen hat der Käufer innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware

am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger

Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich

nach Entdeckung und sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung,

spätestens aber drei Monate nach Empfang der Ware, zu rügen.

Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der

Mängelrüge durch uns. Mangelhafte Ware nehmen wir

zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können

wir den Mindestwert ersetzen. Alle anderen Ansprüche, einschließlich

Schadenersatzanspruche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Stellt uns der Käufer auf Verlangen nicht Proben der beanstandeten Teile

unverzüglich zur Verfugung, entfallen alle Mängelansprüche.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung

anderer als vertragsgemäßer Ware.

 

12. Abtretung

Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen unsere Käufer ohne Zustimmung

derer an dritte Personen abzutreten.

 

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistung des Verkäufers ist der Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für

solche aus Scheck- und Wechsel, ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers.

 

14. Teilnichtigkeit

Sofern eine der Bestimmungen vorstehender Bedingungen rechtsungültig

sein sollte oder unwirksam wird, bleiben die übrigen Punkte in vollem

Umfang bestehen.